Achtung: keine Garantie auf Vollständigkeit;
    keine Gewähr bei Irrtümern und Fehlern

Tipps

aktualisiert am:
die Diagnose "Endometriose" bedeutet oftmals auch, dass man in finanzielle Schwierigkeiten kommt, da einerseits vermehrt Ausgaben für Medikamente, Fahrtkosten zu Ärzten/Kliniken, Kurkosten und andererseits auch Einkommensausfälle durch verminderte Leistungsfähigkeit bis hin zur Arbeitslosigkeit usw. anfallen.

Nachfolgend sind einige Themenbereiche aufgelistet, die finanziellen Engpässe abmildern können (wenigstens teilweise):

zu den einzelnen Punkten werden wir versuchen, Informationen zu sammeln, sind dabei aber auch auf Mithilfe/Erfahrungen angewiesen.
Deshalb bitte wir um Infos, was ist für das jeweilige Thema wichtig, bzw. was für Erfahrungen liegen vor u.a. mit den betreffenden Institutionen.

Befreiung von Zuzahlungen für Arzneimitteln/Fahrtkosten
Achtung: geänderte Regelungen seit 01.01.2004

neue Regelungen siehe bei den betreffenden Krankenkassen; z.B. u.a. bei der

bis 31.12.2003 galten folgende Regelungen:

Von Zuzahlungen generell befreit sind:

  • Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren
  • Bezieher von Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe und Bafög sowie Heimbewohner, deren Unterbringung ganz oder teilweise von einem Sozialhilfeträger finanziert wird.
    Ausnahmen: Krankenhausaufenthalt u. kieferorthopädische Behandlung
  • Versicherte, deren Familieneinkommen < 1792 DM brutto bei Alleinstehenden + 672 DM für den ersten im Haushalt lebenden Angehörigen ist (für das Jahr 2001).

Versicherte, die über den genannten Einkommensgrenzen liegen, müssen im Kalenderjahr höchstens 2 % ihres Bruttoeinkommens für Zuzahlungen aufwenden.

bei chronisch Kranken gilt:

Wer mindestens 1 Jahr wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung ist und Zuzahlungen von mindestens 1 % seiner jährlichen Bruttoeinnahmen leisten musste, wird bei der weiteren Behandlung derselben Krankheit komplett von Zuzahlungen/Fahrtkosten befreit.
Die Fortdauer der Behandlung muss der chronisch Kranke spätestens alle 2 Jahre nachweisen.

weitere Infos/Broschüren/Formblätter u.a. gibts unter nachstehend aufgeführter Adresse:

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Schwerbehindertenantrag

eine sehr gute Übersicht bezüglich Antragstellung, Adressen, Links, Widerspruch . . . zum Thema gibts beim "Endomaulwurf"

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Rentenantrag

was ändert sich ab dem Jahr 2001 bei den Berufs- u. Erwerbsunfähigkeitsrenten?

Wer ab Januar erstmals einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung - bisher Berufs/Erwerbsunfähigkeitsrente - hat, muss sich auf Änderungen einstellen. Darauf weist die LVA Baden-Württemberg hin.

An Stelle der bisherigen Erwerbsunfähigkeitsrente u. der zwei Drittel so hohen Berufsunfähigkeitsrente gibt es bei einem erstmaligen Rentenbeginn ab Januar 2001 jetzt entweder eine Rente wegen voller oder wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung enstpricht dabei der bisherigen Erwerbsunfähigkeitsrente; genau halb so hoch ist künftig die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Diese Renten werden nun grundsätzlich als Rente auf Zeit u. nicht mehr von vornherein als Dauerrenten gezahlt. Außerdem wird bei den Erwebsminderungsrenten ein vom Rentenbeginn abhängiger Abschlag fällig, welcher ab Dezember 2003 bis zu 10,8 % der monatlichen Rente ausmachen kann. Zum teilweisen Ausgleich dieser Rentenabschläge wird dafür künftig die Zeit bis zum 60. Lebensjahr voll als Zurechnungszeit angerechnet. An den bisherigen versicherungsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen ändert sich jedoch nichts.
Diese seit dem 01. Januar 2001 geltende Neuregelung führt langfristig vor allem dazu, dass künftig für die Rentengewährung ausschließlich gesundheitliche Gründe u. nur noch in Ausnahmefällen der Teilzeitarbeitsmarkt ausschlaggebend sind. Es kommt dabei darauf an, ob u. inwieweit durch Krankheit oder Behinderung die Erwerbstätigkeit des Einzelnen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes eingeschränkt ist. Einen Berufsschutz - der Begriff meint, dass für die Beurteilung des noch vorhandenen Leistungsvermögens der erlernte bzw. konkret ausgeübte Beruf u. nicht der allgemeine Arbeitsmarkt zu Grunde gelegt wird - gibt es nur noch für Versicherte, die am 01. Januar 2001 bereits 40 Jahre u. älter sind.

Eine volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch weniger als drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Wer zwar weniger als sechs Stunden, aber mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann u. einen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz hat oder angeboten bekommt, erhält dagegen die Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung. Steht ein solcher Teilzeitarbeitsplatz aber nicht zur Verfügung, wird als Ausgleich dafür nicht die teilweise, sondern die volle Erwerbsminderungrente gezahlt. Selbständige sind ab Januar 2001 im Gegensatz zum bisherigen Recht nicht mehr von der Rente wegen Erwerbsminderung ausgeschlossen.
Für Rentner, deren Bezug einer Beruf- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente vor dem Jahr 2001 begonnen hat, ändert sich durch diese Neuregelung jedoch nichts. Für sie gelten die bisherigen Regelungen für die Dauer des Rentenbezugs entsprechend.
Weitere Informationen erteilen u.a. die LVA, Versichertenälteste
[Quelle: "Östringer Stadtnachrichten Nr. 6"]

siehe auch folgenden Artikel: Berufsunfähigkeit wird zur Privatsache:

rente01.doc (24 kB) bzw. rente01.zip (4 kB)

weitere Infos/Broschüren/Formblätter u.a. gibts unter nachstehend aufgeführten Adressen:

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Kurantrag

eine gute Abhandlung über dieses Thema findet man beim "Endomaulwurf", hier ein Dankeschön von unserer Seite aus, da können wir uns nämlich diese Arbeit sparen.

da hatten wir auch schon diverse Schwierigkeiten mit der BfA und der AOK

weiter Infos/Broschüren/Formblätter u.a. gibts unter nachstehend aufgeführten Adressen:

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Patientenrechte

1. Rechte beim Arztbesuch

2. Rechte im Krankenhaus

weitere Infos:

Quelle: selbstbewusst: Das Magazin für Selbsthilfegruppen
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beim "Endomaulwurf" kann man einen Musterbrief zur Anforderung von Krankenunterlagen einsehen

zur zu den ENDO-Mäusen

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Erklärung
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